Forum Langenargen - Meinungen 2023/24

Der Unterschied bei der Justiz nur wenige Kilometer Luftlinie voneinander entfernt. (24.07.2024)

Das kurze Betreten einer umzäunten Baracke, bei welcher der Zaun an einer Stelle offen war, mit der Absicht einen nach meiner Meinung vertuschten Asbestskandal zu beweisen, wurde vom Bürgermeister Münder angezeigt, wodurch ein Strafbefehl von 1200 Euro resultierte. Zusätzliche, absurde, unwahre Behauptungen fanden beim zuständigen Richter kein Gehör. Was für eine erbärmliche Blamage. Danach wurden die asbestverseuchten Baracken mit einem Kran zerschmettert und soweit (!) bisher straffrei die Umgebung kontaminiert. Es gab weder eine Schutzplane darunter noch darüber. In der Folgezeit wusch der Regen den kontaminierten Staub in den Erdboden. Hätte sich ein Kläger gefunden, wäre für den Verursacher nach §324a eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren möglich gewesen.
In diesem Zusammenhang ist es auch weit schwerwiegender, als das kurze Betreten der Baracke im Interesse der Gesundheit der Kleinkinder, dass ich observiert wurde und von mir heimlich ausserhalb des Geländes Fotos gemacht wurden, die ohne mein Einverständnis mitsamt meiner persönlichen Daten verschiedenen Personen zur Verfügung gestellt wurden. Wer heimlich Fotos von jemanden ohne dessen Einverständnis anfertigen lässt , oder nutzt und weiterreicht, erfüllt den Straftatbestand des §201 bzw. 201a StGB. Das gilt auch für die Weitergabe an Behörden und die Justiz. Es handelt sich also um eine erhebliche Verletzung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte und wird gfs. sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet.
Zum Vergleich mit dem kurzen Betreten einer Baracke
https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/radolfzell/er-wollte-zwei-frauen-von-der-rolltreppe-getreten-und-kommt-mit-einer-verwarnung-davon;art372455,12108749