Forum Langenargen - Meinungen 2023/24

Leserbrief bezüglich der Grundsteuer (24.01.2024)

Auf ein Neues

Das Jubiläums-Jahr 2023 ist nun Vergangenheit - zugegebenermaßen schön war’s !
Im Montfortboten wurde im neuen Jahr sofort auf die pünktlich zu zahlende Grundsteuer für 2024 hingewiesen. Kein Wort über die Grundsteuer ab 2025.

Die meisten Eigentümer haben mittlerweile vom Finanzamt die Bescheide Grundsteuerwert und Steuermessbetrag erhalten. Diese müssten bei vielen Baden-Württembergern deutlich gestiegen sein und zum Nachdenken angeregt haben, denn der Steuermessbetrag ist maßgebend für die Ermittlung der Grundsteuer.

Wenn der Langenargener Hebesatz von derzeit 360 Prozent nicht erheblich gesenkt wird, kommen auf die Eigentümer UND die Mieter außerordentlich hohe Belastungen zu.
Dieser Umstand wurde bis dato im Langenargener Gemeinderat nicht diskutiert. Vielleicht hat sich der eine oder andere Gedanken darüber gemacht, aber noch nicht öffentlich Stellung bezogen … die Kommunal-Wahl 2024 steht ja ins Haus !
Zu empfehlen ist die Teilnahme an der kommenden (geplanten) Einwohnerfragestunde im Gemeinderat am 18. März 2024.
Vielleicht werden dann die Karten offen auf den Tisch gelegt !
Marion Hübner, Langenargen

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Sehr geehrte Frau Hübner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wir hatten Ihren Leserbrief von vor etwa
einem Jahr zum gleichen Thema damals in der Nr. 27/2023 veröffentlicht.
Ihre erneute Zuschrift habe ich inhaltlich - wie wir das üblicherweise tun - geprüft.
Ich kann natürlich sehr gut nachvollziehen, dass Sie die "Hängepartie" - also nicht zu
wissen, wie hoch mit dem aktuell noch ungekannten Hebesatz der neue
Grundsteuerbetrag für Sie ausfallen wird - als sehr unangenehm empfinden.
Gleichzeitig leiten Sie aber eine Kausalität ab, die es nicht gibt: Sie unterstellen der
Gemeinde Absicht und/oder stellen einen Zusammenhang mit der Kommunalwahl
2024 her und zwar insofern, als dass eine Entscheidung in Sachen Hebesatz ggf.
nicht gewollte Konsequenzen für die Wählbarkeit einzelner Räte hat - so jedenfalls
interpretiere ich Ihre Zeilen.
Solche Zusammenhänge verneint die Gemeinde auf Nachfrage und nennt praktische
Gründe dafür, warum erst der neue Gemeinderat über den Hebesatz beraten wird.
Die Gemeine geht aber davon aus, dass der Hebesatz sich verringern wird, kann
dies aber erst anhand einer Modellrechnung ermitteln, wenn alle Daten von
vorgelagerten Informationsgebern vorliegen. Insofern ist Ihr Anliegen, wie Sie ja
auch schreiben, in der Bürgerfragestunde richtig aufgehoben.

Mit freundlichen Grüßen
Lokalredaktion Tettnang, Montfort-Bot

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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mein letztjähriger Leserbrief erfuhr eine recht hohe Resonanz. Zahlreiche Eigentümer haben noch rechtzeitig Einspruch gegen die Bescheide eingelegt.

Die Verbände „Bund der Steuerzahler BW, Haus & Grund Württemberg und Baden sowie Wohneigentum BW“ haben zwei Musterklagen gegen das ab 2025 in BW geltende LandesGrundsteuerGesetz beim Baden-Württembergischen Finanzgericht eingereicht (AZ 8 K 2368/22 und AZ 8 K 1582/23). Grund hierfür sind gravierende verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Grundsteuer B im neuen Grundsteuergesetz im Land.
Für die endgültige Festsetzung der Grundsteuer ist die Gemeinde zuständig, auf deren Gemarkung der Grundbesitz liegt. Der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag (also Einheitswert x Steuermesszahl) wird mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, der jährlich von jeder einzelnen Kommune im Gemeinderat beschlossen wird.

Tatsache ist, dass sich momentan die Langenargener Gemeinderäte (und nicht nur diese !) sehr bedeckt halten mit ihren Aussagen bzw. Stellungnahmen über den zukünftigen Hebesatz. Dieses Verhalten lädt doch geradewegs jeden Normalbürger dazu ein, einen Zusammenhang zu den anstehenden Kommunalwahlen 2024 zu ziehen. Meines Erachtens mag wohl keiner der Damen und Herren des jetzigen Gemeinderates in irgendwelche Stolperfallen geraten oder in Fettnäpfchen treten, die eine erneute Kandidatur gefährden könnten. Mir ist bewusst, dass die Diskussion und die nachfolgende Entscheidung über den Hebesatz eine große Herausforderung für jedes Gemeinderatsmitglied darstellt. Jedoch bringt eine Vogel-Strauß-Politik keine befriedigenden Ergebnisse !

Vielleicht überdenken Sie Ihre Entscheidung und veröffentlichen meinen Leserbrief doch noch?!

Mit freundlichen Grüßen
Marion Hübner

Zuletzt bearbeitet am 29.01.2024.