Baumrückschnitt. (07.04.2025)
Wenn ein "Baumpflegeunternehmen"urteilt, dass ein Rückschnitt erforderlich ist, darf es nach einem Gerichtsurteil selbst nicht tätig werden.
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/baumr%C3%BCckschnitte-in-unterstedt-unn%C3%B6tige-zerst%C3%B6rung-oder-notwendige-ma%C3%9Fnahme/ar-AA1C9MKV?ocid=winp1taskbar&cvid=9c83732c057d4806bf65018652492863&ei