Wichtig: In eigener Sache (30.10.2024)
Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde unter anderem beschlossen, dass am 27 November eine Bürgerversammlung stattfindet.
Bis zu jetzigen Tag wurde die Bevölkerung nicht darüber informiert.
In der Rubrik Aktuelles der Gemeindehomepage erschien inzwischen ein Frage- Antwortspiel.
Dabei kommt auch der Begriff Aufkommenneutralität vor - dieser Begriff ist eine tückische Beruhigunspille.
Es handelt sich lediglich um eine unverbindliche Empfehlung, dass das Grundsteueraufkommen gegenüber dem Vorjahr 2024 etwa gleich bleiben soll; das ist aber kein Muss. Es wird angemerkt, dass es nämlich bei vielen Gemeinden überhaupt nicht möglich sein wird, da sie primär (gesetzlich vorgeschrieben) erst ihre Haushalte ausgleichen müssen. Sie können deshalb das Grundsteueraufkommen nicht senken und müssen es ggfs sogar anheben. Auch wenn die Aufkommensneutralität eingehalten wird, kann es trotzdem zu erheblichen Verschiebungen kommen. In Langenargen liegt der Hebesatz bei 360. Das Finazministerium hat die Notwendigkeit von nur 90 errechnet. Niemand glaubt im Ernst, dass unsere Gemeinde den Hebesatz auf 90 absenkt, deshalb wird es viele Verlierer geben, sowohl bei den Grundstückbesitzern als auch bei den Mietern.