Die neue Grundsteuer (25.10.2024)
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Das inzwischen offenbar emotional beladene Thema der hier in Rede stehenden Grundsteuer B bedarf einer Relativierung.
Die diesbezüglichen Erträge werden sich gemäß Haushaltssatzung der Gemeinde Langenargen für das Jahr 2024 auf € 1.350.000 belaufen und sind damit seit 2014 nahezu unverändert. Dieser Betrag entspricht 5,7% der gesamten Erträge des Ergebnishaushaltes 2024. Wie sich die Gemeinde bei diesen Größenordnungen „Millionen in die Tasche stecken soll\\" (wie es gelegentlich für den Fall einer nicht sachgerechten Anpassung des Hebesatzes befürchtet wird), ist nicht nachvollziehbar. Der Hebesatz für die Grundsteuer B kommt in Langenargen seit 01.01.2014 mit 360 % in Ansatz. Alle Gemeinden in Baden-Württemberg hatten 2022 zusammen einen durchschnittlichen Hebesatz von 411%; die Gemeinden der gleichen Größengruppe 365%. Unsere Gemeinde lag somit im Jahr 2022 bei ihrem Hebesatz auf einem vergleichsweise bürgerfreundlichen Niveau. Alles nachlesbar in der erwähnten Haushaltssatzung.
Bezüglich der ab 01.01.2025 geänderten Berechnungsgrundlage wurde im Rahmen der durch den Gemeinderat am 18. März 2024 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgehalten, dass dabei die Regel gilt, dass ohne ausdrückliche Anpassung durch den Gemeinderat die gleichen Erträge erzielt werden sollten. Diese Aussage sollte Gültigkeit haben.
Der künftige Hebesatz ist keine Frage einer inhaltlichen Diskussion mit dem Gemeinderat, wobei ein Informationsaustausch natürlich wünschenswert erscheint. Der neue Hebesatz ergibt sich zwangsläufig aus der zugrunde zu legenden Mathematik. Dabei wird es wohl leider zu Verschiebungen im Einzelnen kommen. Für einen heute noch nicht überschaubarer Teil der Grundstückseigentümer wird die Belastung geringer oder etwa gleichhoch sein, für einen anderen Teil wird es zu einer Verteuerung kommen (bekanntlich abhängig von der Grundstücksgröße). Die Verantwortlichkeit dafür liegt jedoch nicht bei der Gemeinde Langenargen und ihrem Gemeinderat, sondern ausschließlich bei der Landesregierung in Stuttgart. Dort ist der verständliche Unmut zu hinterlegen.
Der Umstand, dass noch keine verbindliche Prognose seitens der Gemeinde getroffen werden konnte, ist im Hinblick auf den nahenden Zeitpunkt der neuen Regelung zwar unglücklich, aber bei sachlicher Betrachtung verständlich. Damit die Gemeindeverwaltung eine zuverlässige Aussage treffen kann, ist sie auf externe Daten angewiesen; diese liegen jedoch noch nicht - wie zu hören war - vollständig vor. Es sollte daher im Sinne aller sein, dass die Gemeinde über verlässliche Grundlagen berichtet, als vorschnell Zahlen zu veröffentlichen, die im Nachhinein möglicherweise korrigiert werden müssen. 90% der Haushalte in BW sollen ihre neue Steuer noch nicht abschätzen können. Damit ist Langenargen kein Einzelfall. Eine Bürgerversammlung ist ja gut und schön. Die Gemeinde kann bei dieser Gelegenheit jedoch nur informieren. Und die verbindliche Entscheidung über den Hebesatz trifft ausschließlich der Gemeinderat. Im Übrigen hat der Gemeinderat im Rahmen der Gesetze nach seiner freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu entscheiden. An Verpflichtungen und Aufträge (einschl. Einflussnahme Dritter), durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind die Gemeinderäte nicht gebunden. Siehe Geschäftsordnung für den Gemeinderat.
Wenn es jedoch Zweifel an dem bürgerorientierten Entscheidungswillen unserer legitimierten Gemeindevertreter gibt (siehe dazu obige Feststellung), so wäre die Überlegung angebracht, ob die Stimmabgabe bei der letzten Wahl passend erfolgte.
Zuletzt bearbeitet am 26.10.2024.