Grundsteuer ab Januar 2025 - ein leidiges Thema (11.09.2024)
Am Montag, 23. September 2024, findet die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung mit Bürgerfragestunde in Langenargen statt.
Diese sollte unbedingt genutzt werden, um sich nach dem Stand der Berechnugen zur Grundsteuer zu erkundigen. Sollte der Hebesatz von derzeit 360 Prozent nicht drastisch gesenkt werden, kommen auf die Eigentümer UND Mieter (auf diese lässt sich die Grundsteuer nämlich umlegen) eine 3- bis 5-fache Erhöhung der Grundsteuer zu.
Hier ein kleines Rechenbeispiel:
Grundstücksgröße 500 m2 multipliziert mit einem Bodenrichtwert von 950 Euro ergibt den Grundsteuerwert von 475.000 Euro. Wenn das Grundstück zu Wohnzwecken genutzt wird, erfogt die Berechnung des Steuermessbetrages, indem der Grundsteuerwert mit der um 30 Prozent ermässigten Steuermesszahl von 0,91 v.T. multipliziert wird. Diese Berechnung ergibt einen Steuermessbetrag von 432,25 Euro.
Dieser wiederum wird mit dem jetzigen Hebesatz der Gemeinde Langenargen multipliziert, also 432,25 Euro x 360 Prozent = 1.556,10 Euro Grundsteuer jährlich !!! Bisher lag die Grundsteuer für mein Berechnungsbeispiel bei nur 350 Euro. Somit müsste ich also dasfünffache bezahlen
Ich hoffe auf regen Besuch der öffentlichen Gemeinderatssitzung mit Bürgerfragestunde, Montag, 23. September um 17.00 Uhr !
Marion Hübner
Dieses Schreiben ging im März 2023 an den Monfortboten und wurde leider abgelehnt:
Unser Bestes ab 2025
Aufgrund der urkundlichen Ersterwähnung Langenargens vor 1250 Jahren werden übers
ganze Jahr 2023 verteilt Jubiläums-Festivitäten stattfinden. Hierbei geht möglicherweise
ein wenig der Blick auf aktuelle Themen und Probleme unter, die alle Bürger Langenargens betreffen.
Mittlerweile dürften schon viele Eigentümer von Grundstücken bzw. Immobilien ihren neuen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten haben. Auch ich gehöre zu den „Glücklichen". In Baden-Württemberg wird zur Ermittlung des Grundsteuerwertes nur die Größe des Grundstücks mit dem Bodenrichtwert multipliziert, das sog. modifizierte Bodenwertmodell, ohne Berücksichtigung ob ein neues Wohngebäude darauf steht oder eine abrissreife Hütte. Wenn nun z.B ein überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Grundstück einen Grundsteuerwert von ca. 500.000 € hat, ergibt das einen Steuermessbetrag in Höhe von ca. 455 €. Das hört sich nicht sehr hoch an.
Wenn nun aber die Gemeinde Langenargen ihren Hebesatz von derzeit 360 Prozent
beibehält und nicht erheblich senkt, wird die zu zahlende Grundsteuer erheblich höher
ausfallen als vorher. Beim obigen Beispiel wären das dann über 1.600 € Grundsteuer pro Jahr ab dem 1. Januar 2025 !
Mit dem Hebesatz bestimmt jede Kommune, wie hoch schlussendlich die Grundsteuerbelastung ausfallen wird. Ich spreche hier nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Mieter an, denn auf diese kann die anfallende Grundsteuer umgelegt werden.
Ich frage mich, ob im Langenargener Gemeinderat schon über eine Anpassung bzw.
Senkung des Hebesatzes nachgedacht wurde. Andernfalls sollte öffentlich und rechtzeitig (2023/24) zu diskutieren sein, welcher Hebesatz den Bewohnern zugemutet werden kann!
Denn Eines ist sicher: Die Gemeinden wollen nur unser Bestes, nämlich unser Geld!
In diesem Sinne wünsche ich allen ein schönes Jubiläumsjahr.
Marion Hübner, Langenargen