Straftat §324a StGB (14.08.2024)
Am Kindergarten Seestrolche scheint es tatsächlich so zu sein, dass nun auch bewusst der Boden des Außengeländes ausgetauscht wird. Damit wird vermutlich eingestanden, dass eine gesundheitsgefährdende Kontamination durch die Altlasten der Baracken vermutet oder möglicherweise sogar festgestellt wurde. Hätte man nicht nur die Dächer entsorgt, sondern auch alle anderen asbesthaltigen Materialien vor allem auch in den Räumlichkeiten und nicht alles einfach zertrümmert , wäre es nicht zu einer Verseuchung des Geländes gekommen. Durch die dadurch bedingte Sanierung des gesamten Geländes kam es zu einer erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastung. Der BM hat augenscheinlich Warnungen in den Wind geschlagen und die Umweltverseuchung
unter Umständen in Kauf genommen. Er trug die Verantwortung. Jeder normale Bürge würde finanziell zur Rechenschaft gezogen.